1.
Interface tritt bei der Zimmerreservierung
nur als Vermittler zwischen dem jeweiligen
Hotel und dem Gast auf.
2.
Der Vermittlungsvertrag kommt durch die
Zusendung der Buchungsbestätigung zustande,
sofern nicht innerhalb von 10 Tagen ein
Widerspruch durch den Gast erfolgt.
3.
Sämtliche Änderungen des
Reservierungsauftrages bedürfen der
Schriftform und sind ausschließlich an
Interface zu richten.
4.
Eventuelle Preisänderungen durch den
Leistungsträger werden dem Kunden mindestens
4 Monate vor Wirksamwerden mitgeteilt.
5.
Der Rechnungsbetrag ist spätestens bis zu
dem in der Buchungsbestätigung und Rechnung
genannten Termin an Interface zu zahlen.
6.
Der Gast kann jederzeit vor Reisebeginn von
der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der
Zugang der Rücktrittserklärung bei
Interface. Wir empfehlen den Rücktritt
schriftlich zu erklären. Unser pauschaler
Anspruch auf Rücktrittsgebühren beträgt in
der Regel:
bis 60 Tage vor Reiseantritt 15% des
Rechnungsbetrages
bis 42 Tage vor Reiseantritt 25% des
Rechnungsbetrages
bis 30 Tage vor Reiseantritt 40% des
Rechnungsbetrages
bis 14 Tage vor Reiseantritt 60% des
Rechnungsbetrages
bis 7 Tage vor Reiseantritt 80% des
Rechnungsbetrages
unter 7 Tage vor Reiseantritt 95% des
Rechnungsbetrages.
Dies gilt auch dann, wenn die gebuchte
Leistung ohne Rücktrittserklärung nicht in
Anspruch genommen wird (no show fee).
Grundsätzlich sind jedoch die
Rücktrittsbedingung des jeweiligen Hotels
einzuhalten.
7.
Für die erste Umbuchung/Namensänderung
entstehen keine Kosten. Ab der zweiten
Umbuchung/Namensänderung sind bis 22 Tage
vor Reiseantritt 16,00 € pro Person zu
zahlen. Eine Umbuchung ab dem 21.Tag vor
Beginn des Aufenthaltes wird wie ein
Rücktritt gemäß Ziffer 6 und nachfolgender
Neuanmeldung gewertet. Bei von Interface
akzeptierten Namensänderungen sind jeweils
16.00 € pro Person zu zahlen. Eine Umbuchung
liegt vor, wenn das Hotel oder die
Aufenthaltsdaten geändert werden.
8.
Interface schuldet die ordnungsgemäße
Hotel-Reservierung gemäß der
Buchungsbestätigung. Dem Gast stehen im
Hinblick auf Gewährleistungsansprüche die
Rechte aus dem Reisevertragsgesetz zu, das
auf dieses Vertragsverhältnis insoweit
analog angewendet wird.
Die vertragliche Haftung auf Schadensersatz
ist insgesamt auf die Höhe des dreifachen
Unterkunftspreises beschränkt, soweit ein
Schaden des Gastes weder vorsätzlich noch
grob fahrlässig durch Interface
herbeigeführt worden ist.
Die Beschränkung der Haftung auf den
dreifachen Unterkunftspreis gilt auch,
soweit Interface für einen dem Gast
entstehenden Schaden allein wegen eines
Verschulden des Leistungsträgers
verantwortlich ist.
9.
Alle Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
Das deutsche Recht wird von allen
Vertragspartnern anerkannt.
10.
Gerichtsstand für Vollkaufleute sowie
Prozesse gegen Interface ist das für den
Geschäftssitz zuständige Amts- bzw.
Landgericht